Zu eurer Information

 

Die Artists, insb. Guest-Artists, in diesem Studio sind selbstständig und auf eigene Rechnung und Verantwortung tätig. Sie haben sich in den Räumen des Studios einen Arbeitsplatz angemietet. Im Rahmen des Platzmietvertrages haben sie ihre Einwilligung erstellt, dass die AGB des Studios auch für ihre Arbeiten während des Guest-Spots im Studio gelten. Sollte es hierzu abweichende Vereinbarungen mit einem Artist geben, weist dieser den Kunden vor einem Geschäftsabschluss ausdrücklich darauf hin.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Weggenadelt GbR

 

§1 Geltungsbereich 

Allen Aufträgen und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Studio Weggenadelt GbR (nachfolgend „Studio“ genannt) bzw. dem Tätowierer/Piercer des Studios. (Nachfolgend „Artist“ genannt) und dem Kunden liegen die Nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.

 

§2 Terminvereinbarung und Terminkaution

(1) Der Kunde kann für eine Arbeit einen oder mehrere Termine mit dem Artist vereinbaren. Mit der Terminvereinbarung wird eine Terminkaution fällig, deren Höhe der Artist u.a in Abhängigkeit von der Termindauer, vorgibt. Die Terminkaution wird von Termin zu Termin fortgeschrieben und bei Fertigstellung der Arbeit, also beim letzten Termin, wieder ausgezahlt.

 

(2) Eine Auszahlung der Terminkaution vor der Fertigstellung der Arbeit ist nur möglich, wenn

 

a) der Kunde gegenüber dem Studio oder Artist alle seine offenen Termine im Zeitraum von 14 Tagen nach der Terminvereinbarung absagt,

b) der Artist den Termin aufgrund von Gründen absagt, die der Kunde nicht  zu vertreten hat.

(Ausgenommen hiervon ist eine Terminverschiebung von Seiten des Artists)

 

(3) Terminverlegungen sind bis zu 14 Werktage vor dem Termin persönlich, telefonisch oder per Email möglich. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf die Vereinbarung eines Ersatztermins jedoch ohne Recht auf eine bevorzugte Behandlung bei der neuen Terminvereinbarung.

 

(4) Die Terminkaution verfällt, wird also vom Artist als Schadensersatz einbehalten, wenn

 

a) der Kunde zu einem vereinbarten Termin nicht erscheint, ohne diesen abzusagen

(In diesem Fall verfällt auch der Anspruch auf einen Ersatztermin sowie bereits vereinbarte Folgetermine)

b) bei einer Terminverschiebung von Seiten des Kunden die Frist von mind. 14 Werktagen unterschritten wird.

c) Der Kunde seinen Termin später, als 14 Tage nach der Terminvereinbarung endgültig absagt.

 

Letzteres gilt im Besonderen auch für Nachstechtermine, für die keine Terminkaution hinterlegt wurde. Bei Nichterscheinen oder zu später Absage verfällt in diesem Fall der Anspruch auf einen weiteren, kostenfreien Nachstechtermin.

 

§3 Preise

(1) Das Studio bietet je nach Arbeit entweder Festpreise oder Preise nach Aufwand (je Stunden/Sitzung) an.

 

(2) Preisvereinbarungen sind zwischen Kunde und Tätowierern bindend (Sofern sich der vereinbarte Aufwand nicht ändert)

 

(3) Soweit dies nicht anders vereinbart wurde, kann die Erstellung der Vorlage mit 30% des veranschlagten Preises in Rechnung gestellt werden, wenn der Termin durch den Kunden nicht wahrgenommen wird. Bei Preisen nach Aufwand fließen jedoch die Zeiten für das Erstellen und Aufbringen des Abdruckes (Stencil) auf die Haut, sowie Änderungswünsche des Kunden an dem Entwurf beim Termin selbst, mit in die kostenpflichtige Arbeitszeit ein.

 

(4) Wünscht der Kunde eine Änderung an der vereinbarten Arbeit, die über kleinere Modifikationen hinausgeht, kann der Artist einen neuen Preis dafür bestimmen. Dem Kunden steht es frei, diesen Preis zu akzeptieren oder von der Terminvereinbarung zurückzutreten. Eine Rückzahlung der Terminkaution ist in diesem Fall nur möglich, wenn dies maximal 14 Tage nach der Terminvereinbarung erfolgt. (Siehe §2 Terminvereinbarung und Terminkautionen).

 

§ 4 Rechte und Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde Trägt Sorge dafür, dass er zu dem vereinbarten Termin in einem Zustand erscheint, der die Arbeit für den Artist vertretbar macht. Dazu gehört insbesondere:

 

a. Keine Einnahmen von Alkohol- oder Betäubungsmittel mind. 24 Stunden vor dem Termin.

b. Keine Einnahme von gerinnungshemmenden oder sonstigen Medikamenten, welche die Durchführung der Arbeit ausschließen oder wesentlich erschweren.

c. Keine Applikation von Oberflächenanästhesie, soweit dies nicht mit dem Artist abgesprochen war.

d. Der Kunde leidet nicht an Erkrankungen, welche die Durchführung der Arbeit ausschließen oder wesentlich erschweren (insb. Infektionserkrankungen).

e. Ihm sind auch keine Allergien bekannt gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben, Piercingschmuck oder sonstigen Tätowier- beziehungsweise Piercingmitteln.

f. Der Kunde erscheint in einem für den Artist zumutbaren hygienischen Zustand.

g. Bei Tätowierungen: die Kundin ist nicht schwanger beziehungsweise stillt zum Zeitpunkt des Termins ihr Kind.

 

(2) der Kunde ist verpflichtet den Artist vor einem Termin über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (zum Beispiel HIV, Hepatitis, Epilepsie, Diabetes etc.).

 

(3) Zu Beginn einer Tätowierung wird in der Regel durch den Artist eine Schablone (Stencil) auf die Haut appliziert. Der Kunde nimmt sowohl die Positionierung als auch den Inhalt der Schablone genauestens in Augenschein und prüft auf eventuelle Fehler (Insb. bei Schriften und Zahlen). Eventuelle Änderungswünsche beziehungsweise Fehler teilt der Kunde dem Artist vor Beginn der Tätowierung mit.

 

Zu Beginn eines Piercings zeichnet der Artist die genaue Positionierung beim Kunden an. Der Kunde nimmt diese in Augenschein und teilt dem Artist eventuelle Änderungswünsche vor dem Eingriff mit.

 

Mit dem Start der Arbeit willigt der Kunde in Positionierung und Inhalt der Arbeit ein.

 

(4) Der Kunde folgt den Anweisungen des  Artists vor und während des Eingriffs. Nur dann kann der Artist gewährleisten, dass der Eingriff sicher erfolgt.

 

(5) Der Kunde willigt vor dem Termin in den Eingriff ein und gibt dafür eine schriftliche Einverständniserklärung.

 

(6) Erfüllt ein Kunde vor oder während eines Termins seine Pflichten wie oben beschrieben nicht, so geht dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.

 

(7) Der Artist gewährt dem Kunden ein unbeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der durchgeführten Arbeit.

 

(8) der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf die Überlassung eines eventuell gefertigten Entwurfs. Wenn der Kunde diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Es ist jedoch dem Artist überlassen, ob er in diese Vereinbarung eingewilligt.

 

(9) Bei Vorlagen, die auf Kundenwunsch tätowiert werden, stellt der Kunde den Tätowierer für die Nutzungsrechte an der Vorlage von allen Rechtsansprüchen Dritter frei.

 

§ 5 Rechte und Pflichten des Studios/Artists

(1) Der Kunde wird vor dem Termin über den Eingriff sowie die damit verbundenen Risiken schriftlich aufgeklärt.

 

(2) Das Studio sowie der Artist können die Durchführung einer Arbeit ablehnen. Dies geschieht insbesondere unter folgenden Umständen:

 

a. Es handelt sich bei einem Tattoo-motiv um die Arbeit eines anderen Tätowierers, die eins zu eins kopiert werden soll.

b. Die Vorlage beziehungsweise das Motiv lassen insbesondere durch ihre Größe eine dauerhaft gute Arbeit nicht zu (Verschwimmen der Konturen und Zulaufen von Lehrstellen).

c. Der Inhalt der Arbeit steht im erheblichen Widerspruch zur inneren Überzeugung des Studioinhabers oder Artists

 

(3) Die Urheber- und Verwertungsrechte eines Tattoo-Entwurfes bleiben immer beim Artist.

 

(4) Wir weisen darauf hin, dass das Studio beziehungsweise der Artist gemäß § 642 BGB das Recht hat, bei Nicht-erscheinen zu einem vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Absage (siehe §2 Abs. 4), eine angemessene Entschädigung zu verlangen (Die vereinbarte Vergütung für den Termin, siehe §3 ). In so einem Fall haben das Studio beziehungsweise der Artist zu dem das Recht, nach § 643BGB alle weiteren Termine des Kunden zu kündigen

 

(5) Willigt der Kunde in die Fotografie einer fertigen Arbeit durch den Artist oder das Studio ein, so haben sowohl der Artist als auch das Studio das uneingeschränkte, unentgeltliche Recht zu deren Nutzung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung. Wünscht der Kunde keine persönliche Nennung (zum Beispiel durch Verlinkung auf Social Media Plattformen), so teilt er dies dem Artist beziehungsweise dem Studio bei Erstellung des Fotos mit.

 

Auf Wunsch des Kunden kann die Arbeit auch so fotografiert werden, dass das Gesicht des Kunden nicht mit abgebildet ist beziehungsweise unkenntlich gemacht wird.

 

§6 Nachstechen

(1) Der Kunde hat grundsätzlich das Recht, bis zu drei Monate nach Fertigstellung einer Tätowierung (Ende letzter Termin) ein unentgeltliches Nachstechen zu verlangen, wenn es im Zuge der Abheilung zu Farbverlusten in der Tätowierung gekommen ist.

 

(2) Wenn die Ursache für den Farbverlust jedoch in einer unsachgemäße Pflege der Tätowierung liegt, sind eventuelle Nachstechtermine kostenpflichtig.

 

§7 Gutscheine

(1) Jeder Kunde kann zu jedem Betrag, ab 20 Euro, Geschenkgutscheine kaufen, entweder vor Ort im Studio oder über den Online-shop (wenn vorhanden).

 

(2) Gutscheine sind übertragbar.

 

(3) Gutscheine sind gemäß geltenden Rechts 3 Jahre nach Ende des Ausstellungsjahres gültig.

 

(4) Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch nicht in Teilbeträgen. 

 

§8 Haftungsausschluss

(1) Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierenden Folgen (Wundinfektion, Veranlagungen, Schädigung der Tätowierung etc.) infolge von Fehlern oder Nachlässigkeit des Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs  unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder bei erheblichen Problemen einen  Dermatologen aufzusuchen.

 

(2) Wir weisen darauf hin, dass bei einem Eingriff auch bei höchster Sorgfalt Verschmutzungen beziehungsweise Beschädigungen von Kleidung und Schuhwerk durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien geschehen können. Wir empfehlen daher dringend, zum Termin alte und oder dunkle Kleidung und Schuhe anzuziehen, um Schäden zu vermeiden. Weder das Studio noch der Artist haften für Verschmutzung beziehungsweise Beschädigung von Kleidung und Schuhwerk durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien, es sei denn, die Verschmutzung beziehungsweise Beschädigung wurde grobfahrlässig oder vorsätzlich von dem Artist herbeigeführt.

 

§9 Sonstiges

(1) Es gelten ergänzend die Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.

 

(2) Der Gerichtsstand ist Kassel.

 

(3) Ist oder wird eine Bestimmung aus diesen AGB oder aus dem Vertrag zwischen dem Studio beziehungsweise Artist  und dem Kunden unwirksam, so bleiben diese AGB sowie der Vertrag im übrigen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die deren Sinn wirtschaftlich möglichst nahe kommt.